Gartenhaus richtig versichern: Welche Versicherung für welche Schäden?

Gartenhaus: Besser versichern beruhigt!

Vor Schäden durch Unwetter, Feuer, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus bleibt leider auch das Gartenhaus nicht immer verschont. Was, wenn der Sturm das Dach abdeckt und herum fliegende Teile das Nachbarhaus beschädigen, während der Regen den neuen Fernseher im Innenraum schrottet? Wie Sie Ihr Gartenhaus absichern und auch Schäden im Garten und auf Nachbargrundstücken abdecken erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt:

Gartenhaus versichern: Auf den Standort kommt es an!

Schäden am und im Gartenhaus können auf unterschiedliche Weisen entstehen: Durch außergewöhnlich heftige Unwetter, durch Feuer, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus. Welche Versicherung Sie benötigen, um all diese Schäden abzudecken, hängt zunächst vom Standort des Gartenhauses ab:

  • Steht das Gartenhaus auf dem Grundstück, auf dem auch das versicherte Wohnhaus steht, sind eventuelle Schäden und Verluste durch die Wohngebäudeversicherung und Hausratsversicherung in der Regel abgedeckt.
  • Befindet sich das Gartenhaus in einer Kleingartenanlage, benötigen Sie eine extra Garten- bzw- Laubenversicherung.

Warum ist das so wichtig? Der Unterschied erklärt sich durch die unterschiedlich hohen Risiken an den Standorten. Ein Gartenhaus auf dem Wohngrundstück ist sicherer, da die Bewohner eher merken, wenn etwas nicht stimmt. Einbruchdiebstähle direkt am Wohnhaus sind seltener als in unbewachten Kleingärten und Sturmschäden werden meist sofort abgesichert und nicht erst beim nächsten Besuch im Kleingarten entdeckt.

Was unterscheidet Wohngebäudeversicherung und Hausratsversicherung?

Einbrecher am GartenhausIn aller Kürze: Schäden an den Immobilien selbst zahlt die Wohngebäudeversicherung. Alles, was sich darin befindet, aber nicht fest mit dem Bauwerk verbunden ist, ist “Hausrat” und somit Sache der Hausratsversicherung. Beispiel: Die von einem Einbrecher beschädigte Tür des Gartenhauses zahlt die Wohngebäudeversicherung, das Diebesgut selbst (Werkzeuge, Kaffeemaschine etc.) die Hausratsversicherung. Das ist jedenfalls die Regel, sofern alle sonstigen Vorgaben der Versicherungspolice eingehalten werden (z.B. sofortige Meldung, Anzeige bei der Polizei, Hausrat im Rahmen der abgesicherten Summe etc.).

Gartenhaus in der Wohngebäudeversicherung: Was ist versichert?

Die Wohngebäudeversicherung erstreckt sich in der Regel auch auf die Nebengebäude auf demselben Grundstück. Um auf der sicheren Seite zu seinn, müssen diese im Versicherungsvertrag explizit aufgeführt werden. Mitversichert sind dann zum Beispiel:

  • Gartenhaus und Gartenpavillon,
  • Geräteschuppen, Carport, Garage,
  • Pergola, Gewächshaus und Terrassenüberdachung (evtl. mit Außenglasversicherung!).

Welche Schäden an diesen Nebengebäuden versichert sind, bemisst sich  nach dem gewählten Versicherungstarif.  Feuer, Sturm, Hagel oder Wasserleitungsschäden sind im Basistarif meist enthalten, häufig auch Beschädigungen durch Einbruch und Vandalismus. Katastrophalere Ereignisse wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Lawinen können Sie im Bedarfsfall mit einem zusätzlich abzuschließenden Extrem­wetter­schutz absichern.

Übrigens: Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Zelte und Zeltpavillons, die leicht auf- und wieder abgebaut werden können. Kommen Sie abhanden, greift die Hausratversicherung.

Was zahlt die Hausratsversicherung?

Die Hausratversicherung versichert Gegenstände im Gartenhaus und im Garten, sofern sich Garten  und Gartenhütte auf demselben Grundstück wie das versicherte Wohnhaus befinden. Das jeweilige Inventar sollte allerdings in der Versicherungspolice im Rahmen einer “Gartendeckung” explizit benannt werden! Diese Transparenz macht die Abwicklung im Schadensfall einfacher und sicherer.  Sie müssen allerdings darauf achten, wesentliche Neuanschaffungen der Versicherung nachzumelden bzw. diese in den Vertrag aufnehmen zu lassen!

Die Hausratsversicherung haftet grundsätzlich für Schäden an den Gegenständen, die durch Sturm, Hagel, Feuer, Explosionen und Leitungswasser entstanden sind, je nach Vertrag auch für Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Die erweiterte Versicherung mit Gartendeckung umfasst meist auch Schäden durch einfachen Diebstahl und nicht nur durch “Einbruchdiebstahl”!

Wird etwa Ihr Gartenhaus geplündert, geht es womöglich nicht nur um die gestohlenen Dinge, sondern z.B. auch um Textilien, Geschirr oder Gartenmöbel, die die Diebe nicht mitgenommen, jedoch mutwillig beschädigt haben. Je nach Tarif schützt die Hausratversicherung dann zum Beispiel:

  • Gartenmöbel (Liegen, Sitzgruppe, Sonnenschirme…)
  • Werkzeuge und Gartengeräte (z. B. Rasenmäher, Heckenschere oder Leiter)
  • Spiel- und Sportgeräte,
  • Gartengrill und Zubehör,
  • kleine Photovoltaikanlagen und Wasserpumpen,
  • sowie weitere Gegenstände, die Sie im Gartenhaus oder Geräteschuppen aufbewahren.

Tipp: Auch in der Hausratversicherung können Sie zusätzlich einen Extremwetterschutz vereinbaren, der dann auch Schäden durch Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen absichert.

In der Kleingartenanlage: Garten- und Laubenversicherung

Schrebergärten in Kleingartenanlage

In Deutschland gibt es ca. eine Million Pächter von Kleingärten, die in Kleingartenanlagen (“Laubenkolonien”) bewirtschaftet werden. Auf den Parzellen stehen klassische und moderne Gartenhäuser, die als Gerätehäuser, aber auch als “Wohnzimmer im Grünen” genutzt werden. Vereinzelt haben einige Pächterein Wohnrecht im Gartenhaus, in der Regel ist so eine Kleingartenanlage aber nur während der Saison wirklich belebt. Kein Wunder, dass die Anlagen beliebte Ziele für Einbrecher sind! Die Diebe gehen oft äußerst rücksichtslos zu Werke und richten bei Ihren Einbruchserien große Schäden an. Es lohnt sich also, Garten und Gartenhaus zu versichern, denn Einbrüche sind in den Anlagen nicht wirklich selten, insbesondere in der dunklen Jahreszeit.

Weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung des jeweiligen Hauptwohnsitzes deckt Schäden in der Gartenparzelle ab. Für sie gibt es spezielle Garten- und Laubenversicherungen, die die Regelungen einer Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung in einem Vertrag kombinieren, genau passend zum jeweiligen Garten und den Gebäuden und Gegenständen darauf. Die Laubenversicherung schließt dann nicht nur das Gartenhaus und seine Inhalte ein, sondern auch Gartenzäune und Bepflanzung! Mit einer solchen Versicherung ist man dann auch gegen Vandalismus in den Beeten und an Bäumen versichert.

Tipp: Wenn Sie vorhaben, einen Schrebergarten zu übernehmen, erkundigen Sie sich, welche Versicherungen eventuell schon vom Verein aus vorgeschrieben werden. Policen im Rahmen eines Kollektivvertrages für die gesamte Anlage sind nicht überall üblich, aber dort, wo sie angeboten werden, sind sie durchaus günstiger als eine individuelle Lösung!

Dachteile beschädigen Nachbargartenhaus: Wer haftet?

Im ungünstigen Fall ist man bei einem Sturmschaden nicht nur selbst betroffen, sondern auch das nachbarliche Gartenhaus hat durch herum fliegende Dachteile Schaden genommen. Wer haftet in diesem Fall?

Grundsätzlich haftet jeder für Schäden, die durch das jeweilige Eigentum Anderen entstehen, allerdings nur dann, wenn zumindest eine Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Eigentum nachweisbar ist. Handelt es sich um ein normales, nicht baufälliges Gartenhausdach, das durch den Sturm beschädigt wurde, wäre es höhere Gewalt und kein Verschulden des Eigentümers, dass sich Teile davon selbstständig gemacht haben. Eventuell könnte der Nachbar den Schaden über seine Gebäude- oder Laubenversicherung regulieren, sofern er gegen Sturmschäden versichert ist. Das klappt allerdings meist nur dann, wenn der Sturm Windstärke 8 erreicht hat, denn erst dann definieren Versicherungen starken Wind als “Sturm”.

War das Dach, das vom Sturm “mitgenommen” wurde, jedoch baufällig und hätte längst repariert werden müssen, hat der Eigentümer durch Nichtstun fahrlässig gehandelt und muss dem Nachbarn den Schaden ersetzen. Hier hilft dann die private Haftpflichtversicherung, falls vorhanden.

Tipp: Eine private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigen Versicherungen, die man haben sollte! Sie haftet für alle Schäden, die man Anderen unbeabsichtigt zufügt, z.B. auch bei Fahrradunfällen.

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