Badespass im eigenen Garten: Mit einem Hot Tub (Badefass, Badebottich oder Badezuber) kann dieser Wunsch Wirklichkeit werden. Allerdings sind vor der Aufstellung einige Fragen zu klären: Braucht der Hot Tub eine Baugenehmigung? Welche Vorschriften sind bezüglich des Ofens zu beachten, mit dem das Wasser erhitzt wird? Darf das Badefass überall auf dem eigenen Grundstück stehen und welche Regelungen gelten für das Abwasser? Antworten auf all diese Fragen geben wir in diesem Ratgeber.
Inhalt:
- Braucht ein Hot Tub eine Baugenehmigung?
- Welcher Grenzabstand zum Nachbarn muss eingehalten werden?
- Braucht ein Hot Tub mit Holzofen eine Genehmigung?
- Einen Hot Tub aufstellen: Statik und Rauchentwicklung beachten
- Wohin mit dem Wasser aus dem Hot Tub?
Braucht ein Hot Tub eine Baugenehmigung?
Die gute Nachricht: Da es sich bei einem Hot Tub nicht um ein Gebäude handelt, sondern um eine “bauliche Nebenanlage” benötigen Sie in Deutschland in aller Regel keine Baugenehmigung. Das gilt im Grundsatz so auch für Österreich und die Schweiz. Da es in den verschiedenen Bundesländern (bzw. Kantonen) aber dennoch Abweichungen geben kann, sollten Sie in jedem Fall eine formlose Anfrage bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde starten, um zu rechtsverbindlich zu erfahren, ob Ihr Hot Tub wirklich “verfahrensfrei”, also ohne Genehmigung errichtet werden darf. Hoch wahrscheinlich gibt es zumindest Unterschiede für die Aufstellung von Pools und Hot Tubs, je nachdem, ob sie im Innenbereich der Gemeinde oder im “Außenbereich” geplant werden.
Die Erkundigung beim Bauamt Ihrer Gemeinde ist nicht nur wegen möglicher Unterschiede in den Bundesländern wichtig, sondern auch, weil es in den verschiedenen Gemeinden Bebauungspläne geben kann, die konkrete Vorschriften für bauliche Nebenanlagen enthalten. Ob Ihr Badefass davon betroffen ist, kann also nur die örtlich zuständig Gemeinde verbindlich ansagen! Daneben geben die Behörden auch Auskunft über die Regelungen bezüglich des Grenzabstands zum Nachbarn und zur Abwasserentsorgung, die wir in den folgenden Kapiteln behandeln.
Welcher Grenzabstand zum Nachbarn muss eingehalten werden?
Nachbarrecht ist Landesrecht, deshalb sollten Sie sich auch hierzu bei Ihrer Baubehörde erkündigen, welcher Grenzabstand in Ihrem Bereich einzuhalten ist. Meist gibt es keine konkreten Vorschriften für Badefässer und Hot Tubs, allenfalls für Pools. Ein Badebottich ist zwar wesentlich kleiner als ein Pool, jedoch geben diese Regelungen Anhaltspunkte, denn sie dienen den Gemeinden als Grundlage für verwandte Anlagen. Hier ein paar Beispiele:
- NRW: So gilt z.B. in Nordrein-Westphaen für aufgestellte Pools (§ 31 Abs. 1 NachbG NW) ein Mindestabstand von 50 Zentimetern, für in den Boden eingelassene Pools sind es drei Meter.
- BaWü: Im Nachbarrechtsgesetz (NRG) für Baden-Württemberg heißt es in §6 Absatz I: “Schadendrohende oder störende Anlagen dürfen nur in solcher Entfernung von der Grenze und nur unter solchen Vorkehrungen angebracht werden, dass sie den Nachbarn nicht schädigen.” Ob ein Hot Tub eine potenziell “störende Anlage” ist, weiß nur das örtliche Bauamt!
- Berlin: Hier gibt es gar keine einheitlich definierte Grenze für den Abstand eines Pools zum benachbarten Grundstück, dafür sind die Bezirksämter zuständig, die Regelungen für einzelne Baugebiete erlassen. Auch hier ist die konkrete Erkundigung also unverzichtbar!
Fazit: Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ein Mindestabstand von 50 Zentimetern in jedem Fall einzuhalten ist, Näheres erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde. Vielfach empfohlen werden ca. drei Meter, um die Nachbarn durch den Badebetrieb nicht über Gebühr zu stören. Wir raten, vor dem Kauf das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen, wenn Sie Ihren Hot Tub weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt aufstellen wollen. Das ist allemal besser, als hinterher, womöglich vor Gericht, Streitigkeiten austragen zu müssen!
Braucht ein Hot Tub mit Holzofen eine Genehmigung?
Bei der Anschaffung eines Hot Tubs können Sie zwischen elektrischer Beheizung und der Heizung mittels eines Holzofens wählen. Viele unserer Kunden entscheiden sich für den Holzofen, um ein möglichst ursprüngliches, naturnahes Badeerlebnis zu genießen. Bei diesen Öfen handelt es sich juristisch betrachtet um eine Feuerstätte, die verschiedene Vorschriften und Gesetze einhalten muss. Insbesondere gilt die die zweistufige Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), die die Grenzwerte für das Emittieren von CO², Staub und den Mindestwirkungsgrad vorschreibt.
Die mit den Hot Tubs der Gartenhausfabrik gelieferten Holzöfen entsprechen den Vorgaben der Bundesimmissionsschutzverordnung. Die zugehörigen Ofenrohre sind auf die Größe des Ofens perfekt abgestimmt. Da in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Reglungen gelten können, ist jedoch letztendlich der in Ihrer Gemeinde zuständige Schornsteinfeger (Kaminkehrer) für die Genehmigung zuständig. Er befindet darüber, ob der jeweilige Holzofen hinsichtlich Art, Brandschutz, Förderdruck und mehr auch seine Aufgaben vorschriftsgemäß erfüllt. Wir empfehlen, vorab um eine Beratung zu bitten! So erfahren Sie auch gleich, ob eine “Abnahme” des Ofens nach der Aufstellung zwingend erforderlich ist oder nicht.
Wohin mit dem Wasser aus dem Hot Tub?
Das Wasser im Hot Tub muss beim Austausch korrekt entsorgt werden, insbesondere, wenn es Chemikalien enthält, die die Umwelt belasten können. Wurden im Badewasser Desinfektionsmittel wie Chlor oder Brom eingesetzt, darf es nicht im Boden versickern, sondern muss über die Kanalisation abgeleitet werden. Der Chlorgehalt im Wasser sinkt innerhalb von 48 Stunden jedoch erheblich! Die Möglichkeit, das Wasser im Garten zu verteilen und zum Gießen der Pflanzen zu nutzen, besteht nur, wenn der pH-Wert entsprechend angepasst ist und der Chlorgehalt unter 0,05 Milligramm pro Liter Wasser liegt.
Sofern Sie Desinfektionsmittel und Mittel zur Algenbekämpfung einsetzen, achten Sie sicherheitshalber darauf, dass es sich um bereits zugelassene Biozidprodukte handelt. Das erkennen Sie an der Zulassungsnummer auf dem Etikett (z.B. DE-0012345-00-0000-02). Bei bisher ungeprüft verkehrsfähigen Biozidprodukten weist das Etikett lediglich eine Registrierungsnummer nach Biozidmeldeverordnung (z.B. N-12345) auf.
Sofern Sie keine Desinfektionsmittel einsetzen, das Wasser also regelmäßig austauschen, können Sie es problemlos im Garten nutzen. Die konkreten Vorschriften zur Wasserentsorgung in Ihrem Wohngebiet, insbesondere bei Einleitung in die Kanalisation, erfahren Sie bei Ihren zuständigen Stadtwerken. Auch das Bauamt gibt womöglich Auskunft, welche Stelle zuständig ist.
Tipp: Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber “Hot Tub / Badefass: Wasser reinigen und pflegen“.
Einen Hot Tub aufstellen: Statik und Rauchentwicklung beachten
Ein volles Badefass trägt einiges an Gewicht, schon ganz ohne dass jemand darin badet. Es versteht sich von selbst, dass der Untergrund eben und ausreichend tragfähig sein muss, um das Gewicht des gefüllten Hot Tubs sicher zu halten, der je nach Größe durchaus zwei Tonnen und mehr auf die Waage bringt.
Welcher Untergrund kommt in Frage? Eine stabile Betonplatte, stimmig verlegte Steinplatten oder ein festes Kiesbett bieten sich an, ebenso eine stabile Holzterrasse, sofern sie statisch geeignet ist, das Gewicht zu tragen. Es kommt darauf an, jegliches Einsinken oder Kippen zu verhindern, um Schäden am Badefass zu vermeiden. Von der Aufstellung auf einem Rasenuntergrund raten wir deshalb ab, da dieser sich durch die Witterung aufweichen kann und ein sicherer Stand auf Dauer nicht gewährleistet ist.
Rauchentwicklung beachten: Wenn Sie Ihren Hot Tub mit einem Holzofen betreiben, achten Sie auf die Rauchentwicklung, bzw. in welche Richtung der Rauch die meiste Zeit zieht. Der Rauch sollte die Terrasse des Nachbarn nicht erreichen, aber auch nicht die eigene! Auch empfindlich Pflanzen und helle Sichtschutzwände sollten nicht “beraucht” werden, um Schäden und hässliche Verfärbungen zu vermeiden.
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Sie überlegen noch, ob Sie sich einen Hot Tub anschaffen sollen? Sichten Sie die klassischen und luxuriösen Hot Tub Modelle im Shop der Gartenhausfabrik!
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