Baugenehmigung für Holzgaragen?

Baugenehmigung Solzgaragen Symbolbild

Vor dem Gesetz sind alle gleich: Holzgaragen benötigen unter Umständen eine Baugenehmigung, genau wie Garagen aus anderen Baustoffen. Auch Fertiggaragen bilden keine Ausnahme. Die gute Nachricht: Oft sind Garagen auch “verfahrensfrei” zu errichten, manchmal genügt eine Bauanzeige und mancherorts braucht es nicht einmal diese. Wann das der Fall ist und wie ein Bauantrag einzureichen ist, falls Ihre Garage doch genehmigt werden muss, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt:

Wichtig: vorab die Baubehörde fragen!

Einfach drauf los bauen und das Beste hoffen, kann arg ins Auge gehen. Zwar gilt in der Praxis häufig “Wo kein Kläger, da kein Richter”, doch bei einem auf Dauer angelegten Bauvorhaben kann man sich darauf nie verlassen. Bekommt die Gemeinde Wind vom “Schwarzbau”, liegt es in ihrem Ermessen, ob sie die Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung einräumt oder gleich mit einer Abrissverfügung reagiert. Eventuell wird auch ein hohes Bußgeld fällig. Diesen Ärger und evtl. entstehende Kosten sollte man vom Start weg vermeiden!

Landesrecht gilt: Hinzu kommt, dass die Vorschriften bezüglich einer eventuell erforderlichen Baugenehmigung für Garagen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Was in Hamburg noch ganz ohne Baugenehmigung geht (“verfahrensfrei”), ist in Schlesweig-Holstein ohne Genehmigung nicht baufähig. Die jeweiligen Bauordnungen und evtl. örtlich geltende Garagenverordnungen unterscheiden sich in den Details, die eine Garage einzuhalten hat.

Gesetze ändern sich:  Zudem ändern sich die Gesetze und Rechtsverordnungen im Lauf der Jahre immer mal wieder. Es kann also sein, dass Sie Artikel mit unterschiedlichen Angaben zur Baugenehmigung einer Garage in Ihrem Bundesland finden. Allein schon deshalb ist es unabdingbar, noch in der Planungsphase eine formlose Bauanfrage bei der Baubehörde der jeweiligen Gemeinde zu starten, um zu erfahren, was vor Ort zum jeweiligen Zeitpunkt tatsächlich gilt.

In diesem Ratgeber geben wir einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen für den Bau einer “verfahrensfrei” zu errichtenden Garage, wie sie in den Bundesländern derzeit (Januar 2021) gelten. Damit Sie selbst nachschauen können, was zum jeweiligen Zeitpunkt gilt, sind auch die jeweiligen Baugesetze der Länder verlinkt. Die Angaben haben wir nach bestem Wissen recherchiert, können jedoch nicht für die Stimmigkeit haften. Sicherheit verschafft allein die Bauanfrage bei der zuständigen Baubehörde!

drei moderne Holzgaragen

Was “verfahrensfrei” bedeutet und was nicht

Statt “genehmigungsfrei” hat sich der Begriff “verfahrensfrei” für Bauten durchgesetzt, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Diese “Verfahrensfreiheit” bedeutet lediglich, dass Sie keinen formellen Bauantrag mit allen erforderlichen Bestandteilen stellen müssen.

In einigen Bundesländern (z.B. Berlin) müssen Sie dennoch eine “Bauanzeige” einreichen, die die Behörde über das Vorhaben im Detail informiert. Welche Unterlagen dafür erforderlich sind, erfahren Sie wiederum bei der zuständigen Behörde. In der Regel wird es sich zumindest um Grundrisse, Lage auf dem Grundstück, Angaben zu Grundierung und Zufahrt handeln. Reagiert die Behörde binnen vier Wochen auf eine korrekte Bauanzeige nicht, gilt das Vorhaben als genehmigt bzw. “verfahrensfrei” und Sie können mit dem Bau beginnen.

Wichtig: Auch verfahrensfrei zu errichtende Garagen und Carports dürfen nicht regelwidrig erbaut werden! Es sind weitere Vorschriften zu beachten wie z.B. die spezifischen Regelungen der Garagenverordnung, die Vorgaben eines möglicherweise existierenden Bebauungsplans,  die Vorschriften zu Gründung (Fundament) und Zufahrten, Nachbarrecht und eventuell der Denkmalschutz, der in manchen Ortskernen gilt. Zu alledem wird die örtliche Baubehörde auf Anfrage Auskunft geben – ein weiterer Grund, rechtzeitig anzufragen!

Baugenehmigung und Standort der Holzgarage

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, hängt ganz wesentlich vom Standort der Garage ab:

  • Innerorts in einem Gebiet ohne Bebauungsplan: auf dem eigenen Grundstück bleiben viele Garagen und Carports “verfahrensfrei”, wenn sie gewisse Größen (20 bis 50 m² Grundfläche, je nach Bundesland) nicht überschreiten.
  • Innerorts in einem Gebiet mit Bebauungsplan: Hier gelten Garagen bis zu 100 m² als verfahrensfrei, sofern solche laut Bebauungsplan möglich sind. Erst die Einsicht in den geltenden Bebauungsplan schafft hier Klarheit.
  • Außerhalb der Gemeindegrenzen ist immer eine Baugenehmigung erforderlich!

Bis zu welcher Größe braucht eine Garage keine Baugenehmigung?

In der folgenden Tabelle finden Sie die jeweiligen Größenangaben, die für eine “verfahrensfreie” Garage in den verschiedenen Bundesländern gelten. Da sich die Vorschriften auch mal ändern, sind auch die jeweiligen Gesetze und Verordnungen verlinkt, so dass Sie selbst prüfen können, was derzeit in Ihrem Bundesland gilt.

Zusätzlich zu den gelisteten Vorgaben kann es in den Bundesländern weitere Voraussetzungen geben. Meist ist bei Satteldächern z.B. eine maximale Neigund von 45 Grad vorgeschrieben, um ohne Baugenehmigung bauen zu können.

Bundesland Grundfläche Mittlere Wandhöhe Gesetz / VO
Baden-Württemberg bis 30 m² bis 3 m §50 Abs. 1 LBO
Bayern bis 50 m² bis 3 m BayBO:Art. 57 5. Teil, Nr 1
Berlin bis 30 m² bis 3 m § 61 BauOBln
Brandenburg bis 50 m² bis 3 m §55 der BbgBO
Bremen bis 50 m² bis 3 m §61 BremLBO
Hamburg bis 50 m² bis 3 m §60 Art. 1 Abs. 1.2 HBauO
Hessen bis 50 m² bis 3 m §63 HBO (pdf)
Mecklenburg-Vorpommern bis 30 m² bis 3 m §61 LBauO M-V
Niedersachsen bis 30 m² k.A. §60 Abs. 1 NBauO
siehe auch Anhang 1.2
Nordrhein-Westfalen bis 30 m² bis 3 m §62 der BauO NRW
Rheinland-Pfalz bis 50 m² bis 3,20 m §62 LBauO
Saarland bis 36 m² bis 3 m §61 LBO
Sachsen bis 50 m² bis 3 m §61 SächsBO
Sachsen-Anhalt bis 50 m² bis 3 m §60 BauO LSA
Schleswig Holstein (nur “notwendige” Garagen*) bis 20 m² 2,75 m §63 BauO S-H
Thüringen bis 40 m² bis 3 m §60 ThürBO

*notwendig ist ein Stellplatz oder eine Garage, wenn eine bauordnungsrechtliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen besteht.

Garage an die Grundstücksgrenze bauen?

Die wohl häufigste Frage zum Garagenbau ist die Frage nach dem erforderlichen Grenzabstand. Wie nahe ans Nachbargrundstück darf die Holzgarage gebaut werden? Dazu gibt es immerhin erfreuliche Regelungen, die den Garagenbau erleichtern: Anders als bei anderen Bauvorhaben dürfen Garagen unmittelbar an die Grenze gebaut werden, sofern sie bestimmte Vorgaben einhalten. Diese – wie könnte es anders sein! – unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Auch die maximal mögliche Grenzbebauung in Metern, bezogen auf sämtliche Grundstücksgrenzen, ist unterschiedlich geregelt. Das wird relevant, wenn ein Gebäude auf dem Grundstück schon direkt an der Grenze steht oder wenn die Garage zwei Grenzen berühren soll.

Viele Bundesländer haben ihre Vorschriften bereits vereinheitlicht, doch in einigen gibt es noch abweichende Regelungen und Zusatzbestimmungn, was das Bundesbaurecht den Ländern ausdrücklich gestattet.

 

Bundesland Grenzbebauung
entlang einer
Grundstücksgrenze
Grenzbebauung
insgesamt (alle
Grenzen zusammen)
zusätzliche Vorschriften
Baden-Württemberg 9 m 15 m 1 Wandfläche max. 25 m²
Bayern 9 m 15 m mittl. Wandhöhe max. 3m
Berlin 9 m 15 m Dachneigung max. 45°
Brandenburg 9 m 15 m Neigung max 45°,
mittl. Wandhöhe max. 3 m
Bremen 9 m 18 m Neigung max 45°
Wandhöhe max. 3 m
Hamburg 9 m 15 m Wandhöhe max. 3 m
Hessen 9 m 15 m Wandfläche max 20 m²,
max. 3 m hoch
Mecklenburg-Vorpommern 9 m 15 m
Niedersachsen 9 m 15 m
Nordrhein-Westfalen 9 m 15 m
Rheinland-Pfalz 12 m 18 m Giebeldach max  45°
grenzt Giebel an Grenze,
Firsthöhe max. 4 m
Saarland 12 m 15 m mittlere Wandhöhe max 3 m
Giebeldach max 45° Neigung
steht Garage nicht direkt
auf der Grenze, muss 1 m Abstand gehalten werden
Sachsen 9 m 15 m
Sachsen-Anhalt 9 m 15 m
Schleswig-Holstein 9 9 m pro Grenze
Thüringen 9 m 18 m mittl. Wandhöhe max. 3 m
Giebeldach max 45°.

Wann immer Sie direkt an die Grenze bauen, vergessen Sie nicht das Gespräch mit dem Nachbarn! Bei der Errichtung genehmigungsfreier Bauten haben Sie die Pflicht, den Nachbarn zu informieren – auf sein Einverständnis sind Sie jedoch nicht angewiesen. Dennoch wird die Nachbarschauft auf Dauer friedlicher verlaufen, wenn es eine gütliche Einigung über den Bau und den Bauablauf gibt.

Ein Bauantrag für die Holzgarage – wie geht das?

Bauantrag

Zwar sind die meisten Garagen auf privatem Grund aufgrund ihrer überschaubaren Größe verfahrensfrei, doch wenn Ihre Garage größer ist oder außerhalb der Gemeindegrenzen liegt, dann geht kein Weg am Bauantrag vorbei.  Die inhaltlichen Vorgaben für die Antragsstellung sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, denn überall gelten je eigene Landesbauordnungen. Üblicherweise gehören zum Bauantrag ausgefüllte  Formulare, Lagepläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachweise und Beschreibungen des Bauvorhabens.

Meistens müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben
  • Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken (lassen Sie die Eigentümer der Nachbargrundstücke als Zeichen Ihrer Zustimmung gleich hier unterschreiben!)
  • Grundriss / Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, eine Baubeschreibung – vom Architekten oder Bauunternehmer,
  • Angaben über Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung, Straßenerschließung,
  • Evtl. weitere Anträge und Erklärungen (z.B. zum Baumbestand), die bei der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde zu erfragen sind.
  • Unterschrift des Bauvorlageberechtigten und Abgabe beim zuständigen Amt.

Bauvorlegenberechtigte sind in der Regel Architekten, Innenarchitekten oder Bauingenieure. In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es auch die “kleine Bauvorlagenberechtigung”.  Sie erlaubt auch Meisterinnen und Meister des Maurer-, Zimmerer- oder des Beton- und Stahlbetonbauerhandwerks, sowie Bautechniker Bauanträge stellen.

Unser Bauantragsservice

Sollten Sie für Ihre Holzgarage eine Baugenehmigung benötigen, beraten wir Sie und prüfen die Genehmigungsfähigkeit. Wir liefern die erforderliche Bauzeichnungen (Grundriss u.a.) und formulieren den Bauantrag. Dafür arbeiten wir mit in Deutschland ansässigen Partnern mit einer offiziellen Bauvorlageberechtigung zusammen.

Wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema Baugenehmigung und unseren Bauantragsservice haben, können Sie uns gerne Ihre Anfrage über das Kontaktformular senden, diese wird direkt an unseren externen Partner weitergeleitet und Sie erhalten umgehend eine Rückantwort auf Ihre Fragen.

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